Leistungsprofil

Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Wir erstellen für Sie alle benötigten Steuererklärungen, wie z.B.:

– Einkommenssteuererklärung
– Körperschaftssteuererklärung
– Feststellungserklärung
– Gewerbesteuererklärung
– Umsatzsteuererklärung
– Erbschaftssteuererklärung
– Schenkungssteuererklärung

Dabei gewährleistet Ihnen unser know-how und die ständige Aktualität unserer EDV-Software (Datev-Mitglied) optimale Ergebnisse. Ihre Steuererklärungen werden fristgerecht beim Finanzamt eingereicht.

Wir teilen Ihnen sofort nach Erstellung der Steuererklärungen mit, welche Guthaben oder Nachzahlungen Sie zu erwarten haben. Die Steuerbescheide werden von uns geprüft und, falls notwendig, über einen Einspruch korrigiert.

Auch wenn die ständig wechselnde Gesetzgebung eine rechtssichere Beratung erschwert, wird Ihnen durch unsere langjährige Berufspraxis ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.

Die digitale Buchführung ist die modernste Art, Ihre Finanzbuchführung zu erstellen.

Profitieren Sie von einer vereinfachten Belegablage. Erledigen Sie Ihre Zahlungen ohne zusätzlichen Aufwand. Finden Sie Ihre Belege schnell und einfach wieder. Machen Sie Ihre Kassenführung revisionssicher.

In diesem Verfahren stellen Sie uns Ihre Belege in gescannter Form zur Verfügung bzw. leiten uns bereits digital erhaltene Rechnungen einfach weiter. Sparen Sie Zeit! Der zusätzliche Zeitaufwand für das Scannen, wird durch die erlangten Vorteile mehr als kompensiert.

Ergänzend besteht die Möglichkeit, über eine Verfahrensdokumentation die Papierbelege zu vernichten.

Wir stehen Ihnen bei der Einrichtung und Umsetzung der digitalen Buchführung kompetent zur Seite!

Als Gewerbetreibender sind Sie zur Führung von Büchern verpflichtet. Aber auch für Freiberufler und andere selbstständig Tätige ist die Finanzbuchführung ein wichtiges Instrument zur Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens. Das gilt sowohl für Sie selbst als auch für den externen Betrachter (z.B. Kreditinstitut).

Wir erfassen und verbuchen Ihre monatlichen/vierteljährlichen Buchführungsunterlagen. Anhand dieser Unterlagen erstellen wir für Sie betriebswirtschaftliche Auswertungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Daneben unterstützen wir Sie bei den kleinen und großen Problemen des täglichen Geschäftsverkehrs.

Sie haben die Wahl, ob wir Ihre Finanzbuchführung im klassischen Belegaustausch-Verfahren oder im modernen digitalen Verfahren erstellen. Im digitalen Verfahren bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, sich von der Verpflichtung zur Aufbewahrung der Papierbelege zu befreien.

Über fällige Zahlungen an das Finanzamt werden Sie gesondert informiert.

Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss unter Beachtung sowohl der handelsrechtlichen als auch der steuerrechtlichen Vorschriften. Dabei bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die zugrundeliegende Buchführung selbst, durch einen Dritten oder von uns erstellen lassen.

Im persönlichen Gespräch werden Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses erörtert. Dabei richtet sich der Blick nicht nur auf das abgeschlossene Geschäftsjahr, sondern insbesondere auf die Zukunft.

Unsere Mandantschaft besteht aus kleinen bis mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Existenzgründern. Diese kommen aus den unterschiedlichsten Berufsbereichen – wie z.B. Kfz- Händler, Pflegedienstleister, Handwerksbetriebe, Gastronomiebetriebe, Rechtsanwälte, Ärzte, IT- Dienstleister und viele weitere mehr.

Die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ist die zentrale Aufgabe unseres Berufsstandes. Dies kann punktuell zu einem bestimmten Bereich, aber auch allumfassend von Bedarf sein.

Im persönlichen Gespräch ermitteln wir die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Zukunftsplanung und helfen Ihnen, wenn möglich, diese zu optimieren.

Auch wenn die ständig wechselnde Gesetzgebung eine rechtssichere Beratung erschwert, wird Ihnen durch unsere langjährige Berufspraxis ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.

Gerne übernehmen wir auch Ihre Lohnbuchhaltung (außer Baulohn). Dazu gehört neben den eigentlichen Lohnabrechnungen auch die Erstellung von Beitragsnachweisen für die Krankenkassen sowie Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt.

Wir melden Ihre Arbeitnehmer bei den entsprechenden Krankenkassen an und auch wieder ab. Anträge auf Erstattung von Lohnfortzahlungen sowie Verdienstbescheinigungen zur Berechnung von Mutterschaftsgeld sind weitere Beispiele.

Über fällige Zahlungen an das Finanzamt werden Sie gesondert informiert.

Mitgliedschaften / Auszeichnungen / Kooperationen